Jährliche Apfelsammlung in Zusammenarbeit mit Ebersberger Land
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DVL-Vorsitzende Maria Noichl zu Besuch beim LPV Ebersberg
Der LPV Ebersberg freute sich am 26.06.23 über den Besuch von Maria Noichl (Vorsitzende des Deutschen Verbands für Landschaftspflege und Abgeordnete im Europäischen Parlament) und ihrem Referenten Leonhard Stobernack!
Nach einer kurzen Begrüßungsrunde in den Geschäftsräumen des LPV Ebersberg ging es zum gemeinsamen Mittagessen in die Kugler Alm. Hier fand ein reger Austausch über gemeinsame Themen statt. Im Anschluss wurden noch die Pflegeflächen in Aßlkofen und am Egglburger See sowie eine Ausgleichsfläche des Straßenbauamtes Rosenheim besichtigt. Die vorgefundenen, seltenen Blumen und Schmetterlinge verdeutlichten den ökologischen Wert dieser Flächen.
Maria Noichl konnte einen guten Eindruck von der praktischen Arbeit des LPV Ebersberg gewinnen, im Gegenzug erfuhren die Mitarbeiter des LPV einiges über die Tätigkeit der DVL-Vorsitzenden.
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Hallo und Grüß Gott,
seit dem 17. Mai 2023 bin ich neues Teammitglied beim Landschaftspflegeverband Ebersberg und möchte mich gerne vorstellen.
Ich heiße Claudia Puchta, bin Diplom-Ingenieurin der Landschaftsarchitektur und wohne mit meiner Familie in der Gemeinde Tuntenhausen.
Zuletzt habe ich als freischaffende Garten- und Landschaftsplanerin gearbeitet. Davor war ich 14 Jahre lang beim Wasserwirtschaftsamt München tätig und habe in dieser Zeit auch einige Maßnahmen an Gewässern im Landkreis Ebersberg umgesetzt. Es freut mich deshalb sehr, wieder hier arbeiten und mich für den Erhalt und die Schaffung wertvoller Lebensräume einsetzen zu können.
Ich freue mich auf viele interessante Projekte und auf eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit!
Herzliche Grüße
Claudia Puchta
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Streuobstpflanzung mit 90 % staatlichem Zuschuss
Im Rahmen des Streuobstpakts Bayern unterstützt der Freistaat Bayern die Neuanlage von extensiven Streuobstbeständen aus Apfel, Birne, Zwetschge, Quitte, Walnuss und übernimmt 90% der Kosten.
Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt geleistet werden.
Die Förderung erfolgt über die Bayerische Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie (LNPR). Der Landschaftspflegeverband Ebersberg e.V. (LPV) kann die Antragstellung dazu übernehmen. Er erstellt zusammen mit dem Eigentümer das Konzept für die Pflanzung, berät bei der Auswahl der Sorten, übernimmt die Abstimmung und die Antragstellung bei den Behörden, organisiert die Bestellung der Pflanzen, die Lieferung und die Pflanzarbeiten.
Tipp: auch die Einsaat einer Blumenwiese unter den Streuobstbäumen wird aktuell mit 90% der Kosten bezuschusst!
Wir vom Landschaftspflegeverband Ebersberg e.V. beraten Sie hierzu gerne. Bitte lesen Sie zuerst die Förder-Voraussetzungen (siehe unten).
Ansprechpartner beim LPV:
Tina Feuerbacher: 08092 823-206, tina.feuerbacher@lra-ebe.de
Fabian Probul: 08092 823-595, fabian.probul@lra-ebe.de
Voraussetzungen für die Förderung von Streuobstpflanzungen:
- Grundstück darf nicht eingezäunt sein
- Pflanzung von Hochstämmen (Kronenansatz ab 1,8 m)
- Hoher Anteil alter Sorten
- Wiesennutzung unter den Bäumen (kein Acker)
- Extensive Nutzung von Bäumen und Wiese, d.h. Verzicht auf synthet. Dünger und Pflanzenschutzmittel, max. 2-schürige Wiesennutzung
- Keine gewerbliche Nutzung der Obstbäume
- Pflanzung muss mind. 10 Jahre erhalten werden
- Pflege übernimmt der Eigentümer.
Zuschuss für Erhalt bestehender Streuobstbestände über Vertragsnaturschutz- oder Kulturlandschaftsprogramm:
Vertragsnaturschutzprogramm (VNP):
- Maßnahme W07 „Erhalt der Streuobstbäume“: Verzicht auf Beseitigung von stehenden Totholzbäumen oder absterbenden Bäumen.
- Förderung von Streuobstwiesen, -weiden und -äckern.
- Förderfähige Streuobstbäume sind Hochstämme von Kernobst, Steinobst oder Nussbäumen. Die Hochstammbäume erreichen ausgewachsen einen Kronendurchmesser von mindestens 3 m und haben eine Stammhöhe von mindestens 1,40 m.
- Die Förderung ist begrenzt auf 100 Bäume pro Hektar.
- Förderhöhe 12 Euro/Baum
- Beratung durch die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP):
- Maßnahme B57 „Streuobst
- Beratung durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)
Was ist eigentlich eine Streuobstwiese?
Als Streuobstwiesen bezeichnet man Obstbaumpflanzungen aus Hochstämmen, die so weit auseinander gepflanzt sind, dass die Bäume ihre natürliche Kronenform ausbilden können. Außer Äpfeln, Birnen, Zwetschgen und Quitten eignen sich bei uns auch Waldnussbäume für eine solche Pflanzung. Es gibt auch Streuobstweiden und –äcker, jedoch werden bei der Neupflanzung über LNPR derzeit nur Wiesen gefördert.
Kulturhistorische und naturschutzfachliche Bedeutung von Streuobst
Streuobstbestände gehören mit ca. 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Mit vielen seltenen und gefährdeten Arten sind sie Hotspots der Biodiversität. Mit über 2.000 Obstsorten hat der Streuobstanbau noch einen einzigartigen Schatz an genetischer, geschmacklicher und gesunder Vielfalt, den es zu erhalten gilt. Streuobstbestände bereichern das Landschaftsbild und sind wichtig für die Biodiversität sowie für das Kleinklima. Mit ihrer Attraktivität unterstützen sie die Naherholung und den naturnahen Tourismus. Daneben leistet der Streuobstanbau auch für die Eigenversorgung mit gesundem Obst und durch die Herstellung vielfältiger regionaler Streuobstprodukte bis heute einen wichtigen Beitrag zu gesunder, regionaler Ernährung, der nicht zu unterschätzen ist.
Streuobstbestände in Bayern
Der Streuobstanbau in Bayern ist eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus auf stark wachsenden, hochstämmigen Bäumen in weitem Pflanzabstand mit einer Unternutzung als Wiese, Weide, Garten oder Acker. In der letzten landesweiten Obstbaumzählung im Jahr 1965 wurden 20 Millionen Streuobstbäume erfasst. Seitdem gab es keine landesweite Erfassung mehr. Gemäß einer Schätzung beläuft sich der aktuelle Streuobstbestand in Bayern auf unter 6 Millionen Streuobstbäume. Das heißt, seit 1965 sind 70 % der Streuobstbestände in Bayern verschwunden. Waren früher – wo es das Klima zuließ – Streuobstbestände in ganz Bayern anzutreffen, wenn auch nicht überall in der freien Flur, so doch zumindest an den Siedlungsrändern, weisen heute ganze Landstriche in Südbayern keine nennenswerten Bestände mehr auf. Die Streuobstbestände sind somit akut gefährdet.
Weitere Infos zum Bayerischen Streuobstpakt unter: https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturschutzfoerderung/streuobstpakt/index.htm